AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Veranstaltungen der Kultursaison Steinhöfel, Märkte, Kulturcafé, Führungen und Bildungsangebote
(Stand: April 2026)

  1. Veranstalter und Geltungsbereich

Vertragspartner ist ZERAP Germany e.V., Straße der Freundschaft 2, 15518 Steinhöfel, eingetragen beim Amtsgericht Münster unter VR 50799, vertreten durch den Vorstand, nachfolgend „ZERAP“.

Diese Bedingungen gelten für den Erwerb und die Reservierung von Tickets, die Teilnahme an Kulturveranstaltungen, Märkten, Festen, Führungen, Workshops und sonstigen Bildungsangeboten, Tischreservierungen sowie für den stationären Verkauf von Speisen, Getränken und Waren durch ZERAP.

Ist bei einem Angebot ausdrücklich ein anderer Veranstalter oder Verkäufer genannt, kommt der Vertrag mit diesem zustande. Für Angebote externer Marktstände gelten deren eigene Bedingungen.

  1. Vertragsschluss bei Onlinebuchungen und Reservierungen

Die Darstellung von Veranstaltungen und Angeboten ist grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchung oder Reservierung.

Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Bestätigung in Textform oder durch Bereitstellung des Tickets zustande.

Bei kostenlosen Angeboten kommt durch Bestätigung eine verbindliche Platzreservierung zustande. Reservierte Plätze dürfen anderweitig vergeben werden, wenn die teilnehmende Person nicht bis 15 Minuten nach Beginn erscheint und keine abweichende Regelung angegeben wurde.

ZERAP kann die Teilnehmerzahl begrenzen und Buchungen aus sachlichem Grund ablehnen, insbesondere bei Ausverkauf, fehlender Eignung für ein klar bezeichnetes Angebot oder früheren schweren Störungen.

  1. Preise und Zahlung

Es gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

Zahlungen sind zu dem im Buchungsvorgang oder an der Verkaufsstelle angegebenen Zeitpunkt fällig. Tickets sind erst nach vollständiger Zahlung gültig, sofern keine andere Regelung bestätigt wurde.

Förderungen, Spenden oder steuerliche Zuordnungen des Vereins verändern nicht den Inhalt des mit dem Besucher geschlossenen Vertrags.

  1. Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Freizeitangeboten

Bei Tickets und Buchungen für Kulturveranstaltungen, Führungen, Workshops und sonstige Freizeit- oder Bildungsangebote mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Eine Stornierung oder Umbuchung durch den Teilnehmer ist nur möglich, wenn das konkrete Angebot dies vorsieht oder ZERAP im Einzelfall zustimmt.

Für nicht termingebundene online geschlossene Dienstleistungsverträge gelten die gesetzlichen Widerrufsregeln und eine gesonderte Widerrufsbelehrung, soweit erforderlich.

  1. Absage, Verlegung und Programmänderung

ZERAP darf eine Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen oder verlegen, insbesondere bei Erkrankung oder Ausfall Mitwirkender, unzureichender Teilnehmerzahl, technischen Ausfällen, Unwetter, Gefahr, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen Umständen, die eine sichere oder zumutbare Durchführung verhindern.

Bei Absage wird der gezahlte Ticketpreis erstattet. Bei Verlegung behält das Ticket grundsätzlich seine Gültigkeit; der Kunde kann innerhalb einer mitgeteilten angemessenen Frist zurücktreten und Erstattung verlangen, wenn der Ersatztermin für ihn unzumutbar ist.

Zumutbare Änderungen von Ablauf, Besetzung, Referierenden, Programmreihenfolge oder Räumen berechtigen nicht automatisch zur Erstattung, sofern der Gesamtcharakter des Angebots erhalten bleibt.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung wird nicht pauschal ausgeschlossen.

  1. Teilnahme an Führungen, Workshops und Bildungsangeboten

Teilnehmende müssen die in der Beschreibung genannten Alters-, Ausrüstungs-, Gesundheits- und Sicherheitsvoraussetzungen beachten und den Anweisungen der Leitung folgen.

Bei praktischen Angeboten, Arbeiten mit Werkzeugen, Feuer, Lebensmitteln, Tieren, Pflanzen oder im Gelände bestehen typische, trotz angemessener Sicherung nicht vollständig vermeidbare Risiken. Teilnehmende müssen die gebotene Eigenvorsicht beachten.

Minderjährige dürfen nur nach Maßgabe des jeweiligen Angebots und unter der vorgesehenen Aufsicht teilnehmen. Die gesetzliche Aufsichtspflicht bleibt unberührt.

ZERAP darf Personen ausschließen, wenn objektive Sicherheitsvoraussetzungen fehlen oder konkrete Gefahren für sie oder andere bestehen. Eine Erstattung richtet sich danach, ob der Ausschluss von der Person zu vertreten ist.

  1. Märkte und Feste

Märkte und Feste können Kultur-, Bildungs-, Verkaufs- und gastronomische Angebote verschiedener Anbieter verbinden.

ZERAP ist nur für eigene Angebote und für Pflichten verantwortlich, die ZERAP als Veranstalter treffen. Kaufverträge mit selbstständigen Ausstellern, Produzenten oder Marktständen kommen unmittelbar mit dem jeweiligen Anbieter zustande, sofern ZERAP nicht ausdrücklich als Verkäufer auftritt.

Programm, Öffnungszeiten und einzelne Marktstände können sich aus sachlichem Grund ändern. Ein Anspruch auf Anwesenheit bestimmter Aussteller oder Durchführung jedes angekündigten Programmpunkts besteht nur, wenn dies ausdrücklich Vertragsinhalt geworden ist.

Für kostenpflichtige Sonderangebote, Führungen oder Workshops auf einem Markt gelten zusätzlich die jeweiligen Buchungsinformationen.

  1. Kulturcafé und stationärer Verkauf

Bei Speisen, Getränken und Waren, die ZERAP im Kulturcafé oder an eigenen Marktständen verkauft, kommt der Vertrag mit ZERAP an der Kasse, am Tisch oder bei Übergabe zustande.

Bei einem ausschließlich vor Ort geschlossenen Vertrag besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben unberührt.

Es gelten die vor Ort ausgewiesenen Preise. Offensichtliche Preis- oder Eingabefehler begründen keinen Anspruch auf Abgabe zu einem erkennbar falschen Preis.

Angaben zu Zutaten und Allergenen werden nach den gesetzlichen Anforderungen bereitgestellt. Gäste mit Allergien oder Unverträglichkeiten müssen das Personal vor Bestellung informieren und die bereitgestellten Angaben prüfen.

Tischreservierungen gelten für die bestätigte Personenzahl und Zeit. Bei erheblicher Verspätung ohne Nachricht darf der Tisch anderweitig vergeben werden.

Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen nur mit vorheriger Zustimmung verzehrt werden. Gesetzliche Ausnahmen, insbesondere bei Kleinkindern oder medizinischer Notwendigkeit, bleiben unberührt.

  1. Tombola und Gewinnspiele

Für Tombolas und sonstige entgeltliche Ausspielungen gelten zusätzlich die für die jeweilige Veranstaltung bekannt gegebenen Spiel- und Teilnahmebedingungen.

ZERAP Germany e.V. führt solche Ausspielungen nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Voraussetzungen durch. Angaben zu Lospreis, Losanzahl, Gewinnen, Ziehung oder Gewinnausgabe und zum Verwendungszweck des Reinertrags werden für die jeweilige Ausspielung gesondert bekannt gegeben.

  1. Hausrecht und Verhalten

ZERAP übt bei eigenen Veranstaltungen das Hausrecht aus. Anweisungen zu Sicherheit, Brandschutz, Jugendschutz, Lärmschutz, Hygiene und geordnetem Ablauf sind zu befolgen.

Personen dürfen insbesondere bei Bedrohung, Gewalt, erheblicher Belästigung, Diskriminierung, vorsätzlicher Störung, Beschädigung, Diebstahl, gefährlicher Alkoholisierung oder Missachtung berechtigter Sicherheitsanweisungen ausgeschlossen werden.

Soweit der Verstoß behebbar und eine sofortige Maßnahme nicht erforderlich ist, soll zunächst eine Aufforderung zur Abhilfe erfolgen.

Bei einem vom Besucher zu vertretenden Ausschluss besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

11. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen

ZERAP darf Übersichts- und Veranstaltungsaufnahmen nur auf einer jeweils tragfähigen Rechtsgrundlage und unter Beachtung der Informationspflichten anfertigen und verwenden.

Das bloße Betreten einer Veranstaltung gilt nicht pauschal als Einwilligung in Porträt- oder Nahaufnahmen für Werbung. Für gezielte Aufnahmen einzelner Personen wird, soweit erforderlich, eine Einwilligung eingeholt.

Besucher dürfen eigene Aufnahmen nur anfertigen, soweit Rechte anderer Personen, Urheberrechte, Hausrecht und berechtigte Interessen der Mitwirkenden nicht verletzt werden. Professionelle, kommerzielle oder den Ablauf störende Aufnahmen bedürfen der Zustimmung.

12. Haftung von ZERAP

ZERAP haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Zwingende Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, und ausdrücklich übernommene Garantien bleiben unberührt.

Für Garderobe, Fahrzeuge und sonstige mitgebrachte Sachen haftet ZERAP nur nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine bloße Bereitstellung von Abstellflächen begründet keinen Verwahrungsvertrag.

13. Haftung der Besucher und Teilnehmenden

Besucher und Teilnehmende haften nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden und zusätzliche Kosten. Aufsichtspflichtige haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für beaufsichtigte Personen.

14. Datenschutz und Kommunikation

Personenbezogene Daten werden nach der Datenschutzerklärung verarbeitet. Rechtserhebliche Mitteilungen können an die bei Buchung angegebene E-Mail-Adresse versandt werden.

Gesonderte Einwilligungen, etwa für Newsletter oder werbliche Porträtaufnahmen, werden nicht durch die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt.

15. Verbraucherstreitbeilegung

ZERAP ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine abweichende gesetzliche Verpflichtung besteht.

16. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1. Anwendbares Recht

Für sämtliche Verträge, vorvertraglichen Rechtsbeziehungen und daraus entstehenden Ansprüche gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen, die zur Anwendung eines anderen Rechts führen würden.

Dies gilt insbesondere für Verträge über Veranstaltungen, Eintrittskarten, Reservierungen, Führungen, Workshops, Bildungsangebote, Märkte, Standplätze, Speisen und Getränke, stationäre Warenverkäufe, Tombolas, Gewinnspiele und sonstige Leistungen von ZERAP Germany e.V.

Soweit zwingende gesetzliche Vorschriften ausnahmsweise nicht durch Rechtswahl ausgeschlossen werden können, bleiben ausschließlich diese zwingenden Vorschriften unberührt. Im Übrigen bleibt deutsches Recht maßgeblich.

16.2. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Veranstaltungen, Führungen, Workshops, Bildungsangebote, Märkte, Caféleistungen, stationäre Warenverkäufe und sonstige vor Ort zu erbringende Leistungen ist der jeweils von ZERAP Germany e.V. angegebene Veranstaltungs- oder Leistungsort.

Soweit kein anderer Ort ausdrücklich vereinbart wurde, ist Erfüllungsort der Sitz von ZERAP Germany e.V.

Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

16.3. Gerichtsstand für Unternehmer und Organisationen

Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ausschließlich das für den Sitz von ZERAP Germany e.V. zuständige Gericht zuständig.

Dies gilt insbesondere für Verträge mit gewerblichen Ausstellern, Marktständen, Dienstleistern, Künstleragenturen, Caterern, Kooperationspartnern und sonstigen Unternehmern, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen einer Gerichtsstandsvereinbarung erfüllt sind.

ZERAP Germany e.V. bleibt berechtigt, den Vertragspartner auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

16.4. Vertragspartner ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland

Hat der Vertragspartner bei Vertragsschluss keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, wird für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ausschließlich die Zuständigkeit der deutschen Gerichte und, soweit gesetzlich zulässig, des für den Sitz von ZERAP Germany e.V. zuständigen Gerichts vereinbart.

Dies gilt insbesondere für Vertragspartner mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Sitz außerhalb Deutschlands.

16.5. Spätere Verlegung oder unbekannter Aufenthalt

Das für den Sitz von ZERAP Germany e.V. zuständige Gericht ist ebenfalls ausschließlich zuständig, wenn der Vertragspartner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz aus Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

16.6. Verbraucher mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland

Gegenüber Verbrauchern mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland gelten die gesetzlichen Gerichtsstände, soweit eine abweichende Vereinbarung vor Entstehung der Streitigkeit gesetzlich nicht zulässig ist.

Zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben in allen Fällen unberührt.

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit zwingender Schutz ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats nicht entzogen wird.

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von ZERAP Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam.

Stand: 5. April 2026.